Sie benötigen eine zweite Meinung?

Patienten haben das Recht zum Einholen einer Zweitmeinung wie bei anstehenden Gelenkersatzoperationen von Knie und Hüfte, Eingriffen an der Wirbelsäule sowie Schultergelenkspiegelungen. Wir sind davon überzeugt, dass das Recht auf eine Zweitmeinung das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stärkt.

Zum Beispiel wenn auf Patientenseite Unsicherheit bei einem Wahleingriff wie etwa bei einer Hüftprothese besteht. Dies gilt natürlich auch für Indikationsstellungen zu allen anderen operativen und nicht-operativen Therapien.
Die Praxis Derstadt, Wetzka & Partner hat hierfür eine eigene Sprechstunde eingerichtet.

Bringen Sie dafür bitte alle verfügbaren Unterlagen (Berichte, Bildmaterial, CDs) mit. Eine Vorstellung ist kurzfristig, in der Regel innerhalb von zwei Tagen möglich. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.