Weiterbildungsbefugnisse
Der Praxis wurden die nachfolgenden Weiterbildungsbefugnisse erteilt
- Orthopädie / Unfallchirurgie 12 Monate
- Spezielle Schmerztherapie 12 Monate
Weiterbildungsbefugnis Spezielle Schmerztherapie (12 Monate)
gemäß §5 der Weiterbildungsordnung der ÄKWL vom 21.09.2019 (WO)
- Weiterbildungsbefugte Ärzte sind F. Derstadt und T. Wetzka
- Ärzte sind gemeinsam zur Weiterbildung befugt
- Weiterbildung mit schwerpunktmäßiger Tätigkeit mit orthopädischen Inhalten
Definition
Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seien Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbständigen Krankheitswert erlangt hat.
Weiterbildungsziel
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Speziellen Schmerztherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses