• Orthopädie / Unfallchirurgie 12 Monate
  • Spezielle Schmerztherapie  12 Monate

Weiterbildungsbefugnis Spezielle Schmerztherapie (12 Monate)
gemäß §5 der Weiterbildungsordnung der ÄKWL vom 21.09.2019 (WO)

  • Weiterbildungsbefugte Ärzte sind F. Derstadt und T. Wetzka
  • Ärzte sind gemeinsam zur Weiterbildung befugt
  • Weiterbildung mit schwerpunktmäßiger Tätigkeit mit orthopädischen Inhalten

Definition
Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seien Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbständigen Krankheitswert erlangt hat.

Weiterbildungsziel
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Speziellen Schmerztherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses